
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen Maßnahmen, um Arzneimittel-Lieferengpässe zu bekämpfen. Seit Jahren verschärfen sich die Probleme in den Krankenhäusern. Lieferengpässe sind dort zu einem dauerhaften versorgungsgefährdenden Problem geworden. „Wir haben immer häufiger Engpässe bei dringend benötigten Arzneimitteln, für die es keine adäquaten Therapie-Alternativen gibt. Die Krankenhäuser berichten, dass seit Jahresbeginn in mehr als 200 Fällen Lieferengpässe aufgetreten sind. Es ist also an der Zeit, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgungssicherheit in diesem Segment wiederherzustellen. Dazu gehören mehr Kompetenzen beim Bundesamt für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM), um in die Lagerhaltung und Kontingentierung von Arzneimitteln einzugreifen. Die Hersteller müssen verpflichtet werden, Lieferengpässe zu melden. Es braucht auch Eingriffe in die Rabattverträge“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Inventionen in Versorgungssicherung notwendig
Die DKG fordert, dass Pharmaunternehmen verstärkt in die Sicherstellung mit versorgungskritischen Arzneimitteln investieren müssen, insbesondere durch den Aufbau zusätzlicher Produktionsanlagen, Produktionsstandorte und Lagerkapazitäten. Dazu braucht es aber ausreichend finanzielle Mittel. Diese müssten von der GKV auch über Arzneimittelpreise refinanziert werden. „Dazu sind Änderungen bei den Rabattverträgen unabdingbar. Gerade bei Rabattverträgen für Arzneimittel zur parenteralen Anwendung muss gegengesteuert werden. Die derzeitige Regelung führt dauerhaft zu einer Monopolisierung bei den Herstellern mit unabsehbaren Folgen für Qualität und Liefersicherheit. Deshalb fordert die DKG für Rabattverträge, insbesondere für Zytostatika, das Verbot des Exklusiv-Rabattvertrags und die Einführung der Mehrfachvergabe“, so Baum.
Herstellerverpflichtung erforderlich
Wichtig sei auch, dass die Hersteller verstärkt in die Pflicht genommen würden. Die Meldung von Lieferengpässen müsse endlich verpflichtend und dürfe nicht mehr nur freiwillig sein. Zudem sollten die Hersteller verpflichtet werden, eine erweiterte gesetzliche Bereitstellung sicherzustellen. Die vorgesehene Neuregelung, dass eine entsprechende Lagerhaltung ausschließlich im Einzelfall bei bestehenden oder drohenden versorgungsrelevanten Lieferengpässen angeordnet werden kann, greife dabei zu kurz und setze zu spät an. „Deshalb ist es dringend erforderlich, dass zumindest für Arzneimittel, die das BfArM als versorgungsrelevante und versorgungskritische Wirkstoffe eingestuft hat, verpflichtende Regelungen für pharmazeutische Unternehmen zur ausreichenden Vorhaltung dieser Präparate geschaffen werden“, erklärt der DKG-Hauptgeschäftsführer.




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