
Eine Umfrage des Bundesverbands Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) e.V. ergab, dass die Mehrheit der teilnehmenden Beschaffungsverantwortlichen mittelfristig künstliche Intelligenz nutzen will. Doch wie steht es aktuell um die Digitalisierung und Beschaffung und Logistik und welche Technologien könnten im Krankenhaus der Zukunft eingesetzt werden? Diese Fragen beantwortet das Topthema „Mit KI und Co. den Beschaffungsalltag revolutionieren“ der 1. Ausgabe von Klinik Einkauf im Jahr 2024.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Einsatz von künstlicher Intelligenz. So erläutert Oliver Rong in seinem Beitrag „Umsetzung von KI in der Praxis“, wie der Weg von einem manuellen Einkauf 1.0 bis zu einem vernetzten Einkauf 4.0+ verlaufen kann. Wie die Logistik im Krankenhaus der Zukunft funktionieren kann, erklären die Experten des Fraunhofer IML. Das besondere Augenmerk der Autoren liegt dabei auf der Optimierung der OP-Logistik und dem Einsatz von Transport- und Handlingrobotern. Prof. Jörg Schlüchtermann und Julia Reinig befassen sich in ihrem Beitrag mit intelligenten Verpackungen. Sie können zum Beispiel für eine Temperaturkontrolle während des Transports eingesetzt werden, beispielweise bei Blutkonserven die Patientensicherheit erhöhen.
In der Rubrik Beschaffung wird das digitale Stammdaten-Management von der Seite der Software betrachtet und erläutert, wie Stammdaten intelligent vernetzt werden können. Als Ergänzung verdeutlichen Jenny Klein und Jutta Dillschneider in der Rubrik Recht am Beispiel eines Bettenmanagement-Tools, dass digitale Lösungen ebenfalls dazu beitragen, Nachweispflichten zu erfüllen.
In der Rubrik Logistik erläutert Professor Johannes Kriegel, welche Rolle digitales Wissensmanagement am Point-of-Care spielt. Von großer Bedeutung sind dabei die Verknüpfung und Strukturierung von Datenquellen sowie die Gewährleistung des Informationsflusses zwischen den verschiedenen Abteilungen und Akteuren.
Vor etwas mehr als einem Jahr ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Mittlerweile gilt es bereits für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden. Die Anwälte Dr. Christoph Schork und Birgit Schreier fassen in ihrem Beitrag unter anderem die Angemessenheitskriterien des LkSG zusammen und gegen einen Ausblick auf die kommende EU-Gesetzgebung.


