
Deutschlands Krankenhäuser befinden sich in einer äußerst schwierigen Situation: So bewerten laut der Winterumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI Krankenhaus-Index) 68 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als schlecht oder sehr schlecht. Drastische Sparmaßnahmen sind die Folge. In welchen Bereichen die Nutzung der Mittel noch verbessert werden kann, wird im Krankenhaus-Controlling abgebildet. Dass die Datengrundlagen dafür zur Verfügung stehen, können Sie in unserem Beitrag „Mit Controlling Entscheidungsgrundlagen schaffen“ im Topthema „Ressourcen optimieren“ nachlesen. Ergänzend dazu erläutert Dr. Thorsten Kollmar im Interview, wie mithilfe der Sachkosten-Steuerung die Wirtschaftlichkeit im Bereich der medizinischen Sachkosten erhöht werden kann.
Dass natürlich auch in der Krankenhaus-Logistik Prozesse effizienter gestaltet werden können, zeigen die Beiträge in der Rubrik Logistik. Thomas Bredehorn und Tim Kerkenhoff berichten, wie künstliche Intelligenz insbesondere Material- und Patiententransporte verbessern kann. Der Fokus liegt dabei auf der Leerwegminimierung, der Auftragspünktlichkeit und dem Auslastungsgrad der Transporte.
Katharina Lang rückt in ihrem Beitrag „Mittels Automatisierung und Rückverfolgbarkeit in die Zukunft“ die Standortlokalisierung über Barcodes in den Mittelpunkt und am Beispiel des Hochsauerland Klinikums erfahren Sie, wie Patiententransporte erfolgreich digitalisiert und neu strukturiert werden können. Weitere Beiträge in der Rubrik befassen sich mit der Erhöhung der Dienstleistungsqualität und der Etablierung eines Transportleitsystems.
Nicht aus den Augen verlieren sollte man in der Beschaffung auch die Nachhaltigkeit. Die Autoren des Artikels „Einweg- versus Mehrwegartikel im Krankenhaus“ geben Einblicke in die Anwendung von Ökobilanzen und wie man dabei sowohl hygienische als auch qualitative und ökonomische Aspekte mitberücksichtigt.
In der Rubrik Recht gibt Dr. Matthias Kühn einen Rückblick auf die Entwicklung und Urteile im Vergaberecht im Jahr 2023 und zeigt auf, wie sich die Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts seit dem 1. Januar 2024 verändert haben.


