Gesetz für mehr Sicherheit in Arzneimittelversorgung tritt in Kraft
Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung sollen deutlich verbessert werden. Das ist Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), das heute (16.8.) in Kraft tritt.
Dadurch sollen Bundes- und Länderbehörden besser zusammenarbeiten und Apotheken sowie Herstellbetriebe stärker kontrolliert werden. Der Bund soll erweiterte Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Informationen über die Hersteller der Wirkstoffe in Arzneimitteln werden in Zukunft öffentlich zur Verfügung gestellt.
Außerdem werden die Krankenkassen verpflichtet, bei Rabattverträgen künftig die Vielfalt der Anbieter zu berücksichtigen. Damit soll Lieferengpässen bei Medikamenten entgegen gewirkt werden. Schließlich enthält das Gesetz einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit dem Gesetz wollen wir die Arzneimittelversorgung besser und sicherer machen. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Arzneimittel ihnen helfen und nicht schaden.“
Die Regelungen im Detail finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
16.08.2019 | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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