ReferentenentwurfKann eine Lagerhaltung Medikamenten-Engpässen vorbeugen?

Um Engpässe und Lieferstörungen zu vermeiden, hat das Bundesgesundheitsministerium neue Pläne für die Lagerung von Medikamenten vorgestellt. So solle eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden.

Lager
Petrovich12/stock.adobe.com
Symbolfoto

Zum Vermeiden von Engpässen bei wichtigen Medikamenten sollen nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums auch neue Regeln für Vorräte als Sicherheitspuffer kommen. Zum Auffangen kurzfristiger Störungen in der Lieferkette oder kurzzeitiger größerer Mehrbedarfe werde „eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung“ eingeführt, heißt es in einem Referentenentwurf für ein geplantes Gesetz. Demnach sollen Krankenkassen und Pharmabranche in Rabattverträgen generell eine „kontinuierliche, versorgungsnahe Bevorratung“ von bestimmten Arzneimitteln vereinbaren - und zwar in Deutschland oder der EU und für eine Menge, die durchschnittlich in drei Monaten abgegeben wird.

Der Entwurf folgt auf Eckpunkte, die Ressortchef Prof. Karl Lauterbach (SPD) Ende vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Sie sehen für eine bessere Absicherung des Angebots auch neue Preisregeln vor, die Lieferungen nach Deutschland für Arzneihersteller wirtschaftlich attraktiver machen sollen. Außerdem sollen europäische Produzenten generell stärker zum Zuge kommen. Lieferengpässe gab es zuletzt bei patentfreien Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder, aber auch bei Präparaten für Erwachsene wie Antibiotika und Krebsmedikamenten.

Der Entwurf sieht daneben auch „erhöhte Bevorratungsverpflichtungen für krankenhausversorgende Apotheken“ vor. Um Lieferengpässe insgesamt früher zu erkennen, soll ein genaueres Frühwarnsystem eingerichtet werden. Für „Reserveantibiotika“ mit neuen Wirkstoffen sollen Hersteller den von ihnen bei der Markteinführung genannten Preis länger beibehalten können. Diese Präparate werden eingesetzt, wenn herkömmliche Antibiotika wegen Resistenzen nicht mehr wirken.

Gegenwind 

Gegenteilige Stimmen werden jedoch bereits laut. Auch Andreas Burkhardt, General Manager von Teva Deutschland und Österreich, befürchtet, der Entwurf werde die eigentlichen Probleme nicht lösen.„Unser System ist nicht gesund. Die Missstände endlich anzugehen ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, den wir sehr begrüßen. Aber wir brauchen bei der Reformierung mehr Entschlossenheit und Konsequenz, damit Lieferengpässe langfristig und nachhaltig behoben werden. Der Referentenentwurf räumt auf einer verschneiten Autobahn lediglich den Standstreifen frei“, so Burkhardt.

Er fordert: „Das Preissystem muss grundlegend und über alle Medikamentengruppen hinweg angepasst werden, denn fehlende Präparate sind für alle Betroffenen ein Dilemma. Die geplante Reform betrifft lediglich onkologische Medikamente und Antibiotika. Alle anderen lebenswichtigen Arzneien werden einfach ignoriert. Der aktuelle Gesetzesentwurf greift viel zu kurz und wird nicht verhindern, dass sich Pharmaunternehmen weiterhin aus der Versorgung zurückziehen.“

Auch Gabriele R. Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. äußerte sich in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister zum Entwurf: „Das wird aber nur dann gelingen, wenn Sie uns dauerhaft Entscheidungskompetenzen für den therapiegerechten Austausch von verordneten Arzneimitteln zugestehen. Wie verantwortungsvoll wir Apothekerinnen und Apotheker damit umgehen, haben wir in den letzten drei Jahren unter Beweis gestellt. Ihr aktueller Entwurf zeigt mir leider: Sie scheinen diese Leistungen nicht zu würdigen.“ 

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