
Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat Anfang 2022 unter seinen Mitgliedsunternehmen eine Befragung zum Risikomanagement in den globalen Lieferketten und zum geplanten europäischen Sorgfaltspflichtengesetz durchgeführt. In einer Stellungnahme fasst er die Erfolgsparameter für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zusammen.
Aus Sicht des BME sind folgende Punkte dafür ausschlaggebend, damit die Umsetzung des LkSG in der Praxis sowohl für mittelständische Unternehmen als auch für Global Player gelingt:
- Geltung der verpflichtenden Prüfung (§ 3 Abs. 1 ff. LkSG) nur für die unmittelbaren Zulieferer (Tier 1)
- Bemühungspflicht statt Erfolgspflicht bzw. Haftung (§ 3 Abs. 3 LkSG)
- Dokumentation über die Präventions- (§ 6 LkSG), Kontroll- und Abhilfemaßnahmen (§ 7 LkSG) durch bereits in den Unternehmen etablierte Berichtsstrukturen, Sicherungsmechanismen und Risikomanagementsysteme
- Niedrigschwellige Einrichtung eines digitalen Hinweisgebersystems mit anonymer Beschwerdemöglichkeit (§ 8 Abs. 1 ff. LkSG) z.B. über die Internetseite des Unternehmens
- Angebot digitaler Berichtswege mit kompatiblen bzw.e standardisierten elektronischen Schnittstellen für die jährliche Berichterstattung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der geforderte Dokumentationsaufwand (§ 10 LkSG) sollte auf das notwendige Mindestmaß reduziert bleiben.
Mit seiner Stellungnahme richtet der BME einen Appell an die deutsche Politik, den Gesprächsfaden in Richtung der EU-Kommission aufzunehmen, um auf die Angleichung des europäischen Gesetzesentwurfes an die deutsche Fassung hinzuwirken. „Durch das LkSG kommt den Einkäuferinnen und Einkäufern eine absolute Schlüsselposition zu. Vor ihnen steht jetzt die verantwortungsvolle Aufgabe, auf die Einhaltung des Gesetzes durch die Lieferanten zu achten und als strategischer Impulsgeber für Nachhaltigkeit bei aktuellen und zukünftigen Vergabeentscheidungen zu fungieren.“, erklärte Dr. Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des BME.
Das deutsche „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juli 2021 verabschiedet. Die Umsetzung der Gesetzesziele ist bei Global Playern und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen in vollem Gange. Task Forces wurden eingerichtet, Menschenrechts-Verantwortliche benannt und bestehende Businessprozesse auf den Prüfstand gestellt. In vielen Unternehmen ist die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in der Beschaffung bereits seit vielen Jahren gängige Praxis. Auf Basis der Rückmeldungen, die der BME bisher von seinen Mitgliedsunternehmen erhalten hat, zeigt sich, dass die Einkaufs-Community das LkSG grundsätzlich für gut und notwendig bewertet.




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