Parenterale SpezialrezepturenDeutscher Apothekerverband zieht Notbremse bei Hilfstaxe

Steigende Kosten, starre Preise: Der DAV kündigt die Hilfstaxe für das Anfertigen sogenannter Spezialrezepturen in Apotheken und erzwingt ein Schiedsverfahren. Für Klinikeinkäufer könnte das die Kalkulation parenteraler Therapien neu ordnen.

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Der Deutsche Apothekerverband (DAV) strebt faire Arbeitspreise für das Anfertigen sogenannter Spezialrezepturen in Apotheken an. Spezialrezepturen sind patientenindividuell hergestellte Lösungen zur parenteralen Anwendung, die z.B. in der Krebstherapie eingesetzt werden. Der DAV hat nun die entsprechenden Regelungen im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen die sogenannte Hilfstaxe zum 31. März 2026 gegenüber dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekündigt. Somit ist der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren. Die Kündigung durch den DAV wurde notwendig, weil der GKV-Spitzenverband keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt hatte und die Verhandlungen somit gescheitert waren.

Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen.

„Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. „Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im August 2025 in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Das Herstellen von Spezialrezepturen in den Apotheken erfordert viel Zeit und Personal - und die Schiedsstelle versucht jeweils, einen angemessenen Arbeitspreis dafür festzulegen. Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ist nämlich nur eine Auffangregelung und stellt keine Preisobergrenze dar. Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen.“

Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen.

In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr. Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken beträgt über sechs Milliarden Euro (Stand: jeweils 2024). Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro (netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen sind die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich.

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