Rechtlicher RahmenReduziertes Haftungsrisiko durch intelligente Alarmierungssysteme

Schäden bei Mitarbeitenden und Patienten stellen, unabhängig vom Grund, ein Haftungsrisiko für Klinikträger dar. Gegen organisatorische Versäumnisse können Alarmierungssysteme helfen und damit Sicherheit schaffen.

Notfall
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Symbolfoto

Die folgenden Praxisfälle stammen aus dem Klinikalltag. Sie zeigen eindrücklich, wie schnell aus einer medizinischen Ausnahmesituation ein Organisationsversagen mit erheblichen Patienten- und Mitarbeiterrisiken werden kann – und warum Investitionen in ein professionelles, körpergetragenes Alarmierungssystem für Krankenhäuser kein „Nice to have“, sondern ein zentraler Baustein der Patienten- und der Mitarbeitersicherheit sowie der Haftungsvermeidung sind.

Drei reale Situationen – und was schiefgelaufen ist

In einem psychiatrischen Krankenhaus erleidet ein Patient einen akuten Herzstillstand. Der hinzukommende Arzt beginnt umgehend mit der Reanimation und weist die anwesende Pflegekraft an, den Notarzt zu rufen. Die Pflegekraft ist neu im Haus und weiß nicht, dass sie beim Amtsleitungszugang eine Null vorwählen muss. Sie scheitert wiederholt, delegiert die Aufgabe weiter und kommuniziert dabei nicht klar die Dringlichkeit. Die Kollegin beendet zunächst ihre aktuelle Tätigkeit am Patienten. Es vergehen rund 15 Minuten, bis der Notruf tatsächlich abgesetzt wird. Aus einer medizinischen Krise wird ein organisatorisches Versäumnis mit potenziell schwerwiegenden Folgen.

Im belegärztlichen Geburtshaus entwickelt sich unter der Geburt ein hypoxischer Säugling. Die Gynäkologin weist eine Pflegekraft an, den Babynotarzt der nur einen Kilometer entfernten Uniklinik zu alarmieren. Die Pflegekraft verlässt den Kreißsaal, sucht im Stationsstützpunkt nach der Telefonnummer und wird nicht fündig. Erst mit Hilfe einer Kollegin findet sie die Notfallnummern. Minuten, die in der Neonatologie über bleibende Schäden beim Kind entscheiden, verstreichen – nicht wegen mangelnder Expertise, sondern wegen fehlender systematischer Alarmpfade.

In der Notaufnahme eskaliert nachts die Situation mit einem alkoholisierten Patienten. Arzt und Pflegekraft sind damit beschäftigt, den Patienten am Weglaufen und an tätlichen Angriffen zu hindern. Es ist niemand in Hörweite. Bis Unterstützung eintrifft und der Patient beruhigt werden kann, vergeht erhebliche Zeit – bei hohem Verletzungsrisiko für Personal, Mitpatienten und den Betroffenen selbst. Was fehlte, war ein unmittelbarer, stiller Überfall- oder Panikalarm mit definierter Alarmkaskade.

Der gemeinsame Nenner: Organisations- statt Individualversagen

Allen drei Fällen ist eines gemeinsam: Es scheitert nicht an der medizinischen Kompetenz, sondern an der Organisation des Notfalls. Informationswege sind nicht standardisiert, Alarme nicht hinterlegt, Erreichbarkeiten nicht technisch abgesichert. Menschen handeln im Stress fehleranfällig und improvisierte Delegation kostet Zeit. Aus Perspektive der Krankenhausorganisation sind dies klassische Single-Point-of-Failure-Konstellationen: Eine Person, ein Schritt, eine Nummer – und der gesamte Notlauf hakt.

Genau hier setzen professionelle Alarmierungssysteme an. Lösungen wie etwa Ascom, F24, Hypros oder vergleichbare Systeme binden definierte Notfallszenarien in konfigurierte Alarmabläufe ein, lösen auf Knopfdruck redundante Alarmkanäle aus, verteilen die Information zielgenau, dokumentieren Ereignisse revisionssicher und bringen die Alarmfunktion dorthin, wo sie gebraucht wird: an den Körper der Mitarbeitenden. Die fachliche Entscheidung bleibt bei den Profis am Patienten; das System übernimmt die schnelle, fehlerrobuste technische Alarmierung. Zu beachten ist allerdings, dass das System mit klaren und präzisen Prozessen in die organisatorischen Abläufe eingebunden werden muss. Der bloße Erwerb und die Inbetriebnahme eines solchen Tools nützt nichts ohne Anpassung und rechtssichere Aufstellung der Arbeitsorganisation.

Notfallszenarien:

  • Reanimation in nicht überwachten Bereichen
  • neonataler Notfall
  • Übergriff in Notaufnahme oder Psychiatrie
  • allein arbeitende Mitarbeitende in der Nacht
  • interdisziplinäre Notfallteams
  • externe Rettungsmittelanbindung
  • KAEP (Krankenhausalarm- und -einsatzplanung)

Rechtlicher Rahmen: Wer haftet – und warum?

Aus haftungsrechtlicher Sicht sind die beschriebenen Fälle nicht bloß „unglücklich“. Sie berühren gleich mehrere Risikodimensionen, die für den Krankenhausträger wie für die handelnden Personen relevant sind.

Erstens steht die vertragliche Haftung aus dem Behandlungsvertrag gegenüber dem Patienten im Raum. Verzögerungen bei der Alarmierung externer Rettungsmittel oder spezialisierter Neonatologenteams können als Organisations- oder Behandlungsfehler gewertet werden, wenn ein ordnungsgemäßer Klinikbetrieb die zeitkritische Alarmierung hätte sicherstellen müssen. Das umfasst die Pflicht, erreichbare Notfallkontakte vorzuhalten, klare Alarmwege zu definieren, diese zu schulen und technisch so abzusichern, dass individuelle Irrtümer – etwa eine fehlende Null – nicht zum Systemrisiko werden.

Zweitens kommt die deliktische Haftung wegen Verletzung absoluter Rechte in Betracht, etwa bei Patienten- oder Mitarbeiterverletzungen infolge unzureichender Sicherheitsorganisation. Krankenhäuser haben Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten: Sie müssen Risiken, die typischerweise mit ihrem Betrieb einhergehen, durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen beherrschen. Dazu gehört insbesondere in Akutbereichen die Gewährleistung einer funktionierenden Notfallalarmierung und eines wirksamen Überfallalarms.

Drittens trifft den Krankenhausträger eine eigenständige Organisationsverantwortung. Er muss den Betrieb so gestalten, dass standardisierte Prozesse auch unter Stress zuverlässig funktionieren. Delegationsketten, die auf improvisierter Kommunikation beruhen, belegen ein Organisationsdefizit. Ein „neuer“ Mitarbeitender darf nicht zum Risikofaktor werden, weil elementare Notrufe von der Kenntnis hausinterner Besonderheiten abhängen. Wird ein solcher Organisationsmangel kausal für einen Schaden, droht dem Träger Haftung – unabhängig von individuellem Fehlverhalten.

Viertens bestehen Arbeitsschutz- und Fürsorgepflichten gegenüber Mitarbeitenden. Gerade in der Notaufnahme ist mit aggressiven Situationen zu rechnen. Der Arbeitgeber muss durch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen für Sicherheit sorgen, etwa durch stillen Alarm, definierte Interventionsketten, Rufbereitschaften und Training. Unterbleiben solche Maßnahmen, können Beschäftigte ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen; zugleich drohen behördliche Auflagen und aufsichtsrechtliche Konsequenzen.

Personen müssen erreichbar sein

Schließlich kann auch strafrechtlich eine Garantenstellung durch die Übernahme von Schutz- und Organisationsaufgaben berührt sein, etwa wenn gebotene Maßnahmen unterlassen werden. Zentral ist hier nicht, einzelne Beschäftigte zu sanktionieren, sondern die strukturelle Verantwortung des Trägers zu adressieren, Notfallszenarien antizipierend und belastbar zu organisieren.

Krankenhäuser sind überdies gesetzlich und aus ihrem jeweiligen Versorgungsauftrag heraus verpflichtet, über eine stabile Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) ihre ständige Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Dazu gehört es auch, Personal aus anderen Bereichen zusammenzuziehen oder zum Beispiel aus dem Dienstfrei zur Arbeit rufen zu können. In einer Krise muss daher gewährleistet sein, dass die entscheidenden Personen auch erreichbar sind. Auch diesbezüglich leisten Alarmierungssysteme große Hilfe und ersparen die wiederkehrende und zeitraubende Suche nach den entsprechenden Kontaktdaten.

Kurz gesagt: Die handelnden Personen tragen Verantwortung – der Krankenhausträger aber haftet zusätzlich und eigenständig für die Qualität seiner Organisation. Reputationsschäden, Vertrauensverlust bei Zuweisern und Öffentlichkeit sowie versicherungsrechtliche Prämieneffekte sind die naheliegenden Folgen eines medial sichtbar gewordenen Organisationsversagens.

Was ein professionelles Alarmierungssystem leistet – und was es verhindert

Ein modernes, klinikweites Alarmierungssystem verschiebt den Schwerpunkt von fragilen, personenabhängigen Prozessen hin zu robusten, systemgestützten Abläufen.

Erstens ermöglicht es den unmittelbaren, kontextbezogenen Alarm „am Körper“. Eine Pflegekraft in der Reanimation drückt den Notfallknopf am getragenen Endgerät – der definierte Reanimationsalarm läuft automatisch an, mit Parallelbenachrichtigung des innerklinischen Notfallteams, optional externer Rettungsmittel, Sichtbarmachung auf Dashboards, Quittierungszwang und Eskalation bei Nichtannahme. Niemand verlässt den Raum. Niemand sucht eine Nummer. Niemand muss eine Null vorwählen.

Zweitens werden Alarme standardisiert und fehlertolerant. Vorkonfigurierte Szenarien – Reanimation, pädiatrischer Notfall, Gewalt/Überfall, technischer Alarm – verhindern Missverständnisse. Weder unpräzise Delegation noch unklare Dringlichkeit „versanden“ die Botschaft; Inhalt, Priorität und Empfänger sind systemseitig vorgegeben.

Drittens schafft das System Nachvollziehbarkeit. Zeitstempel, Alarmwege, Reaktionszeiten, Eskalationen und Quittierungen werden dokumentiert. Das unterstützt Qualitätssicherung und Rechtsposition gleichermaßen: Es belegt, dass die Organisation funktionsfähig war und hilft, Prozessschwächen gezielt zu korrigieren.

Viertens steigt die Mitarbeitersicherheit. Ein stiller Überfallalarm, ausgelöst unauffällig am Gerät, benachrichtigt Sicherheitsteams, ärztliche Kolleginnen und Kollegen oder die Leitstelle, ohne die Situation zu eskalieren. Georeferenzierung oder Zonenlokalisierung innerhalb des Hauses ermöglicht zielgerichtete Hilfe.

Fünftens integriert sich das System in die klinische IT-Landschaft. Von der Telefonie über Wireless Local Area Network (WLAN)/Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT), Klinik-Apps, Lichtrufanlagen („Schwesternruf“), Gebäudeleittechnik bis hin zu medizinischen Geräten werden die relevanten Schnittstellen verbunden, sodass Alarmketten nicht an Systemgrenzen enden.

Beschaffungsrelevante Aspekte

Für den Krankenhauseinkauf ist die Einführung eines Alarmierungssystems ein klassischer Business-Case mit hohem Risikohebel. Es geht um Technologie, aber ebenso um Governance, Prozesse und Kultur.

Förderung über den Krankenhaustransformationsfonds

Wirtschaftlich betrachtet überzeugen Total Cost of Ownership und Risikoreduktion. Denn Versicherungsprämien, haftungsrechtliche Risiken, Ausfallzeiten, Personalschutz und Qualitätsindikatoren schlagen sich mittelbar in Kosten nieder. Aktuell ist es dringend zu raten, dass sich für eine solche oder vergleichbare Anschaffungsentscheidung der Einkauf im Krankenhaus mit der IT-Leitung und der Geschäftsleitung abstimmt. Denn die Systemanschaffungen können nach dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) förderfähig sein.

Insbesondere in den Fördertatbeständen 1 und 5 der Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV), also der Konzentration von Leistungsgruppen und der Bildung von Verbünden, wird es zu häufigeren und intensiveren, vor allem auch für den Fortbestand des Krankenhauses notwendigen Kooperationen mit anderen Krankenhausstandorten innerhalb und außerhalb der Trägerschaft kommen. Damit solche Kooperationen gelingen, benötigt man eine bruchlose Kommunikation. Da die Fördertatbestände im KHTF weit gefasst sind und die Anträge eine nachvollziehbare Begründung benötigen, sollte hier eine intensive Beratung intern und extern erfolgen, bevor Beschaffungen umgesetzt werden.

Zentral sind die klinischen Use Cases (siehe Kasten Seite 44). Nur wenn diese Szenarien im Pflichtenheft sauber beschrieben sind und die Prozesse analog gut aufgesetzt sind, lässt sich die passende Lösung auswählen und parametrieren.

Wichtig ist die Endgerätestrategie: Tragen Mitarbeitende das Endgerät am Körper – sicher befestigt, hygienegerecht, robust, mit haptisch klar unterscheidbarem Notfallknopf – steigt die Wirksamkeit dramatisch. Smartphonebasiert, DECT, Pager oder Hybridlösungen sind je nach Infrastruktur möglich. Dabei spielen Beschaffungsdetails wie zum Beispiel die Akkulaufzeit, Lade- und Poolkonzepte, Desinfektionsbeständigkeit und Ergonomie eine Rolle.

Erfolgskritisch: Schulung und Change Management

Die Systemarchitektur muss hochverfügbar und sicher sein. Redundante Server, klare Eskalationslogik, Fallback-Kanäle (WLAN/DECT/SMS), Priorisierung von Notfallpaketen, Rollen- und Rechtekonzepte sowie ein 24/7-Support sind keine Kür, sondern Pflicht. Datenschutz und Informationssicherheit (insbesondere Bewegungs- und Standortdaten in Gebäuden) bedürfen technisch-organisatorischer Maßnahmen, transparent geregelt in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Ferner reduzieren offene, dokumentierte APIs, standardisierte Protokolle und erprobte Konnektoren die Projektrisiken.

Die beste Technik bleibt wirkungslos, wenn das Personal die Prozesse nicht kennt, Alarme nicht richtig bedient oder Endgeräte nicht trägt. Ein verpflichtendes Trainingskonzept, Superuser-Strukturen, regelmäßige Übungen und gelebte Alarmkultur schaffen Vertrauen in die Technik – und damit eine Wirkung. Zunächst aber sind die geltenden Standards im Haus für das Vorgehen in definierten Situationen festzulegen und nachvollziehbar zu beschreiben.

Rückblick auf die Fälle – und wie ein Alarmierungssystem geholfen hätte

Im Reanimationsfall hätte die erstbehandelnde Person per Knopfdruck den innerklinischen Reanimationsalarm ausgelöst, einschließlich strukturierter Information, sichtbarer Eskalation und optionaler Anbindung externer Rettungsmittel – ohne Raumwechsel, ohne Delegation, ohne Amtsleitungspräfixe. Die 15 Minuten Verzögerung wären vermeidbar gewesen.

Im Kreißsaal hätte ein vordefinierter „neonataler Notfall-Alarm“ parallel die hausinternen Ressourcen und – wo vorgesehen – die externe Babynotarztverbindung ausgelöst. Telefonnummern spielen in der Akutsituation keine Rolle; das System nutzt hinterlegte, geprüfte Kontakte und redundante Wege.

In der Notaufnahme hätte die Pflegekraft oder der Arzt unauffällig den stillen Überfallalarm ausgelöst. Das Sicherheitsteam und ärztliche Unterstützung wären mit Standortinformation benachrichtigt worden; zusätzliche Eskalationsstufen hätten gegriffen, wenn eine Quittierung ausblieb. Das Verletzungsrisiko wäre reduziert, die Lage schneller stabilisiert worden.

Fazit: Beschaffung als Patientensicherheits- und Haftungsprojekt

Ein modernes Alarmierungssystem ist keine „Telefonanlage plus“. Es ist ein Sicherheits- und Organisationswerkzeug, das klinische Exzellenz in kritischen Momenten unterstützt. Es schützt Patientinnen und Patienten vor vermeidbaren Verzögerungen, Mitarbeitende vor Übergriffen und den Krankenhausträger vor haftungs- und rufschädigenden Organisationsdefiziten. Für den Krankenhauseinkauf bedeutet das: konsequent vom Use Case her denken, robuste Endgeräte am Körper vorsehen, Standardisierung vor Individualimprovisation stellen, Integrationsfähigkeit fordern und den Betrieb mit Schulung sowie Governance absichern.

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