Elektronische PatientenakteBVmed fordert Integration datengenerierender Medizinprodukte

Wie kann die elektronische Patientenakte zu einem Gesundheitsdaten-Ökosystem weiterentwickelt werden? Der BVMed hat dazu konkrete Vorschläge vorgelegt. Er fordert eine Integration von Daten implantierter und dauerhaft genutzter Medizinprodukte.

Natalie Gladkov
Tina Eichner/BVMed
BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov fordert datengenerierende Medizinprodukte in die ePA einzubinden.

Herzschrittmacher, Medikamentenpumpen oder kontinuierliche Glukosemesssysteme – Diese und weitere implantierte oder dauerhaft genutzten Medizinprodukte sollen laut Vorschlag des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) künftig strukturiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgebildet werden.

In der ePA werden diese Informationen bislang nicht strukturiert abgebildet.

„In der ePA werden diese Informationen bislang nicht strukturiert abgebildet“, kritisiert Digitalexpertin Natalie Gladkov vom BVMed.  Dadurch gehen relevante Informationen für verschiedene Versorgungsebenen verloren und stehen auch nicht für Forschung und Entwicklung zur Verfügung, so Gladkovs Argumentation. 

Aus diesen Gründen fordert der BVMed eine bessere Einbindung von datengenerierenden Medizinprodukten in der ePA. Das Bundesgesundheitsministerium will im ersten Halbjahr 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz vorlegen. Der Verband hofft, dass seine Vorschläge darin Berücksichtigung finden, um die ePA zu einem „Gesundheitsdaten-Ökosystem“ weiterzuentwickeln. 

Erster Schritt: Device-Fach

Konkret schlägt der BVMed die Einrichtung eines eigenen, strukturierten „Device-Fachs“ in der ePA vor. „Wird ein Medizinprodukt dauerhaft genutzt oder implantiert, sollte dieses Fach automatisch angelegt werden und zentrale Informationen wie Hersteller, Geräteart, Implantationszeitpunkt, Seriennummer oder Implantatpass enthalten“, erklärt Gladkov. Somit könnten gesundheitsrelevante Informationen bei Bedarf schnell und sicher im Versorgungsgeschehen abgerufen werden. Zum Beispiel muss vor einem MRT geprüft werden, ob der implantierte Herzschrittmachertyp auch MRT-fähig ist.

Nutzung der Daten

Die Daten sollen in verschiedenen Systemen lesbar sein. Deshalb begrüßt der BVMed die Spezifikation der Schnittstelle nach Paragraf 374a SGB V. Deren Nutzung soll jedoch nicht länger auf digitale Gesundheitsanwendungen begrenzt bleiben. Damit bei Herstellern eine Schnittstelle mit integrierbaren Daten entsteht, sollen die internationalen Standards indikationsspezifisch genutzt werden. 

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