TransformationsfondKrankenhausreform darf nicht ohne MedTech stattfinden

In einer Stellungnahme des Bundesverbands Medizintechnologie zur Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung wird die Bedeutsamkeit von MedTech für hochwertige Gesundheitsversorgung adressiert. Das fordert der BVMed.

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„MedTech muss bei der Gestaltung der Krankenhausreform und der Ambulantisierung zwingend mitgedacht sowie adäquat berücksichtigt und erstattet werden”, betont der Geschäftsführer des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) Dr. Marc-Pierre Möll. Deshalb fordet der BVMed in einem Statement zur Krankenhaus-Transformationsfonds-Verordnung (KHTFV) die Unterstützung innovativer Medizintechnologien für eine hochwertige Gesundheitsversorgung. 

Zentralisierung von Leistungen in größeren Versorgungszentren

Um eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung und die angelegte Zentralisierung von Leistungen in größeren Versorgungszentren zu gewährleisten, sieht der BVMed besonderen Bedarf bei der Sicherstellung neuer digitaler Infrastrukturen sowie Lösungen zur Fernüberwachung und Fernsteuerung von Behandlungen. Zudem sollen „qualitätsverbessernde und telemedizinische Technologien” eine flächendeckende Versorgung unterstützen. In Anbetracht dieser Punkte soll der Transformationsfond laut BVMed „bedarfsnotwendige Krankenhausstandorte zur Erreichung der Mindestvoraussetzungen oder weiterer Qualitätssteigerungen mit modernen Medizintechnologien sowie für die nachhaltige Stärkung der flächendeckenden Versorgung und Aufbau von notwendigen Kapazitäten“ beinhalten.

Anpassungsbedarf bei Finanzierung

Da der Transformationsfond die Finanzierungslücke für medizintechnische Innovationen bisher nicht schließt, fordert der BVMed Maßnahmen in vier Bereichen:

  • Demografisch und medizinisch begründete Fallzahlentwicklungen, auch durch medizintechnologischen Fortschritt, zeitnah in der neuen Betriebskostenfinanzierung abbilden
  • Masterplan Investitionsfinanzierung einführen, um die Rahmenbedingungen an den deutlich gestiegenen Bedarf der Krankenhäuser an Investitionsmittel für eine hoch-technologisierte Medizin anzupassen
  • Voraussetzungen für einen Qualitätswettbewerb durch ergebnisbezogene Vergütungselemente für Outcome-Reporting und die Erfüllung ergebnisbezogener Qualitätsindikatoren sicherstellen
  • Potenziale der Medizintechnik als „Booster“ für die Ambulantisierung nutzen und die kurzfristige Neuregelung der Hybrid-DRGs des § 115f SGB V nachjustieren, um durch innovative Medizintechnik die Ambulantisierung vieler invasiver stationärer Eingriffe zu ermöglichen
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