
Erfolgreich im zweiten Anlauf: Die Gesellschafterversammlung von Agkamed hat der Fusion mit EKK plus zugestimmt. Der erste Versuch des Zusammenschlusses scheiterte 2020 aufgrund von Differenzen in Bezug auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit der Zustimmung der Gesellschafter von Agkamed ist nun die letzte Hürde überwunden. GDEKK, die Eigentümergesellschaft von EKK plus, hatte bereits im Vorfeld für die Fusion gestimmt.
Strategische Neuausrichtung
Das fusionierte Unternehmen verfügt über ein Einkaufsvolumen von fast zwei Milliarden Euro, mit denen das Kerngeschäft gestärkt werden soll. Neben dem gesteigerten Beschaffungswert soll die Kostenstruktur optimiert werden. Konkret ist die Entwicklung von regionalen Netzwerk-Cluster geplant. Bei der Erweiterung des Leistungsspektrums setzen die Verantwortlichen auf skalierbare Lösungen auf der einen Seite und das Senken von Investitionsrisiken auf der anderen Seite. Bisherige Erfolgselemente wie die Expertise bei öffentlichen Ausschreibungen und das Gemeinwohlprinzip werden beibehalten.
Wir sind überzeugt, dass wir uns durch diese Fusion rechtzeitig und zukunftsweisend auf die derzeit laufende Konsolidierungsphase einstellen
Beide Unternehmen betonen, dass die Fusion zum richtigen Zeitpunkt erfolge. „Wir sind überzeugt, dass wir uns durch diese Fusion rechtzeitig und zukunftsweisend auf die derzeit laufende Konsolidierungsphase einstellen“, erklärt Achim Neyer, Aufsichtsratsvorsitzender der Agkamed. Auch Aufsichtsratsvorsitzender der GDEKK Dr. Thomas Menzel spricht sich für die strategische Entscheidung des Zusammenschlusses aus: „Im Kontext der aktuellen Marktkonsolidierung positionieren wir uns damit bereits zu Beginn des Jahres 2026 als erste neu aufgestellte Einkaufsgemeinschaft. Was unsere Fusion darüber hinaus einzigartig macht: Wir sind das gemeinwohlorientierte Einkaufs- und Dienstleistungsunternehmen am Markt.“
Straffer Zeitplan
Nach der Einigung ist eine schnelle Umsetzung geboten, denn Agkamed und EKK plus wollen mit Beginn des Jahres 2026 als neue Einkaufsgemeinschaft auftreten. Um die Formalien abzuschließen, müssen die nötigen Kaufverträge und Handelsregisteränderungen noch im Dezember angeregt werden. Anschließend wird eine gemeinsame Über-Kreuz-Geschäftsführung für die operativen Gesellschaften eingesetzt. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen werden künftig gemeinsam tagen.






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